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Wer glücklich ist, bleibt gesund
Glückliche Menschen sind gesünder. Glücksgefühle wirken sich unmittelbar auf die Körperchemie aus und beeinflussen so positiv das Risiko, beispielsweise an Herz-Kreislauf-Problemen oder Depressionen zu erkranken.

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Im Studium müssen sich die Studierenden kranken- und pflegeversichern. Im Normalfall können sie sich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr über die Eltern versichern oder eine Krankenversicherung für Studenten abschließen. Wer hierfür zu alt ist oder zu lange in einem Fach studiert, sollte eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.

Familienversicherung:
Bist Du noch nicht 25 Jahre alt, kannst Du Dich über Deine Eltern krankenversichern und musst keine eigenen Beiträge zahlen. Vorraussetzung hierfür ist allerdings, dass Du im Monat nicht mehr als 350 € oder bei einem Minijob 400 € verdienst (in den Semesterferien darf es in der Regel mehr sein) und mindestens ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist, darf er nicht zuviel verdienen, ansonsten entfällt die beitragsfreie Mitversicherung.

Krankenversicherung für Studenten
Die Versicherungspflicht räumt den Studenten, die sich selbst versichern müssen, das Recht ein, sich mit einem sehr günstigen Beitrag zu versichern. Der günstige Versicherungsbeitrag ist allerdings nur bis zum vollendeten 30. Lebensjahr oder mit Beendigung des 14. Fachsemesters gegeben, danach wird es teurer. Doch auch hier gibt es die Möglichkeit den günstigen Tarif zu verlängern. Verlängerungsgründe hierzu können sein:
  • die Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung
  • eine körperliche Behinderung
  • der Erwerb der Zugangsvoraussetzung zu einem Hochschul-
    studium über den zweiten Bildungsweg
  • eine längere schwere Erkrankung
  • die Mitarbeit in Hochschulgremien
  • die Ableistung von Zivil- und Wehrdienst
  • Betreuung von behinderten Familienangehörigen
Die Krankenversicherung für Studenten überprüft jeden Einzelfall und fällt nach genauer Prüfung ein Urteil. Die Vorschriften sind sehr komplex, für spezielle Informationen frage bitte bei Deiner Krankenversicherung für Studenten nach.
Der monatliche Beitrag für eine studentische Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich und beträgt 49,40 €. Die Pflegeversicherung ist in Höhe von 7,92 € (9,09 € für Kinderlose ab 23 Jahren) zu entrichten.

Nicht mehr in der Krankenversicherung für Studenten ist man, wenn man ein Aufbaustudium beginnt (Ausnahmen sind möglich!). Ein Master-Studium, direkt im Anschluss an den Bachelor, zählt nicht zum Aufbaustudium. Somit bleibt man bei einem Master-Studiengang noch in der Krankenversicherung für Studenten, sofern man die Altersgrenze von 30 Jahren nicht überschritten hat.
Damit man am Ende des Studiums nicht in ein versicherungsfreies Loch fällt, ist man nach Beendigung des Studiums noch einen Monat in der Krankenversicherung für Studenten. Wirst Du in dieser Zeit Arbeitnehmer, ersetzt die neue Versicherung die Krankenversicherung für Studenten. Solltest Du keinen Arbeitsplatz finden, musst Du daran denken, Dich selbst zu versichern, ansonsten hast Du keinen Versicherungsschutz mehr.

Freiwillige Versicherung
Wer über 30 Jahre alt ist oder sein 14. Fachsemester beendet hat, ist nicht mehr studentisch krankenversichert und muss sich freiwillig versichern. Ausnahmen wären die oben genannten Verlängerungsgründe. In den ersten sechs Monaten beträgt der Beitrag 100,45 € (86,57 € Krankenversicherung, 13,88 € Pflegeversicherung) für Kinderlose 102,50 € (86,57 € Krankenversicherung, 15,93 € Pflegeversicherung), wenn Du Dich gesetzlich krankenversicherst. Danach ist der Tarif abhängig vom Einkommen.

Private Krankenversicherungen sind je nach Leistungsangebot und Tarif preisgünstiger. Für eine genaue Berechnung solltest Du unseren Finanzexperten in Kaiserslautern zu Rate ziehen.

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